Elternbrief - 3. September 2026

Schulstart - Nachmittagsbetreuung - Stundenplan - Kopftuchverbot - Hausordnung - Kommunikation - Freistellungen

Liebe Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
nach einem hoffentlich schönen und erholsamen Sommer beginnt am Montag, 7. September, das neue Schuljahr. In diesem Elternbrief finden Sie / findet ihr eine Reihe von wichtigen Informationen zum Schulstart, zur Nachmittagsbetreuung, zum Stundenplan, zur Ausstellung von Schulbesuchsbestätigungen, zum Kopftuchverbot im neuen Schuljahr, zu wichtigen Regeln am Parhamergymnasium, zur Kommunikation zwischen Schule und Eltern und zu den Regelungen für Freistellungen.


Erster Schultag, 7. September, 10 Uhr

Die Schüler/innen der ersten Klassen sammeln sich auf dem Vorplatz der Schule und werden dort von ihren Klassenvorständ/innen abgeholt. Die Sammelpunkte der 1. Klassen (1A, 1B, 1C und 1D) sind mit Plakaten gekennzeichnet. Eltern dürfen ihre Kinder nicht in den Klassenraum begleiten.

Alle anderen Schüler/innen betreten das Schulhaus über den Haupteingang und begeben sich direkt in ihre Unterrichtsräume. Die Klassenzuteilung für neue Schüler/innen der 2. bis 8. Klassen ist auf einem Aushang in der Aula der Schule ersichtlich.

Die Raumeinteilung für den ersten Schultag finden Sie im Klassen-/Raumplan am Ende dieses Elternbriefes.


Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung

Die Nachmittagsbetreuung (NMB) beginnt am Mittwoch, den 9. September. Folgende Schritte sind für die Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung notwendig

1. Bekanntgabe der Betreuungszeiten für die ersten beiden Schulwochen

Bitte geben Sie uns die konkreten Betreuungszeiten Ihrer Tochter / Ihres Sohns für die Nachmittagsbetreuung der ersten beiden Schulwochen bis spätestens Dienstag, 8. September, 21.00 Uhr unter folgendem Link bekannt: https://forms.gle/iq5NXTJPcGZCYuLx5

2. Verbindliche Online-Anmeldung der Anzahl der Betreuungstage

Die verbindliche Anmeldung der Anzahl der NMB-Tage muss auf der Plattform der Bildungsdirektion bis Donnerstag, 10. September, 21.00 Uhr erfolgen. Die Zugangsdaten zur Online-Anmeldung finden Sie in den Unterlagen, die Ihr Kind am ersten Schultag erhalten wird.

3. Bekanntgabe der definitiven Betreuungstage und Betreuungszeiten

Die genauen Betreuungszeiten für den Rest des Schuljahres müssen erst bekannt gegeben werden, wenn allfällige Stundenplanänderungen feststehen. Für die Bekanntgabe der definitiven Betreuungszeiten werden Sie einen neuen Link erhalten! Die Anzahl der Betreuungstage, die Sie auf der Plattform der Bildungsdirektion vorgenommen haben, kann jedoch nicht mehr geändert werden.                                                                               

Weitere Fragen zur Nachmittagsbetreuung werden im Rahmen der Elternabende der 1. Klassen am Dienstag, 8. September, ab 18.00 Uhr persönlich beantwortet.


Schulbuffet

Das Schulbuffet öffnet für kalte und warme Snacks ab Mittwoch, 9. September. Mittagessen kann ab sofort wieder online bestellt werden. Der erste Tag mit Mittagstisch ist Montag, der 14. September. Genauere Informationen zur Bestellung und die aktuellen Speisepläne finden Sie auf der Startseite unserer Website und unter www.coolisstgesund.at.


Stundenplan und elektronisches Klassenbuch („WebUntis“)

Den Stundenplan für die ersten beiden Schultage finden Sie als Anhang zu diesem Elternbrief auf der Website der Schule. Am ersten Schultag wird ein provisorischer Stundenplan bekanntgegeben, der von Mittwoch bis Freitag der ersten Schulwoche gilt. In der ersten Schulwoche findet noch kein Nachmittagsunterricht statt. Bitte berücksichtigen Sie für die erste Schulwoche die in der Terminübersicht angegebenen Unterrichtszeiten. Ab der zweiten Unterrichtswoche findet vollumfänglicher Unterricht laut Stundenplan statt.

Am Sonntag, 13. September, wird das elektronische Klassenbuch („WebUntis“) freigeschaltet. Ab Freischaltung finden Sie den aktuellen Stundenplan mit allen kurzfristigen Änderungen auf WebUntis. Sobald WebUntis zugänglich ist, ersuche ich Eltern von Kindern, die neu am Parhamergymnasium sind, einen Elternzugang anzulegen, damit Sie Krankmeldungen und Entschuldigungen in WebUntis eintragen können. Nach Registrierung des Elternzugangs erhalten Sie auch wichtige schulische Informationen über WebUntis. Eine Anleitung zur Elternregistrierung für WebUntis finden Sie im Anhang zu diesem Elternbrief. Bereits bestehende Elternzugänge aus dem letzten Schuljahr funktionieren weiterhin.


Ausstellung von Schulbesuchsbestätigungen

Spätestens ab den Herbstferien können Schulbesuchsbestätigungen über die Plattform www.bildung.gv.at selbst erstellt werden. Wenn Sie sich mit Ihrer ID-Austria einloggen, finden Sie in Ihrem Dashboard den Punkt „Formulare“. Wenn Sie auf „Bestätigung über den Schulbesuch“ klicken, öffnet sich eine neue Seite mit der Überschrift „Öffne Webformular“. Wählen Sie das Parhamergymnasium als Einrichtung und Ihr Kind aus, bestätigen Sie die Richtigkeit der Angaben und fordern Sie das Dokument an. Das Dokument wird im persönlichen Archiv Ihres Kindes hinterlegt, das Sie ebenfalls einsehen können. Bis zur vollen Funktionsfähigkeit des Bildungsportals ab den Herbstferien können Sie sich zur Ausstellung von Schulbesuchsbestätigungen weiterhin an das Sekretariat wenden.


Kopftuchverbot ab dem Schuljahr 2026/27

Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 tritt in Österreich eine gesetzliche Regelung in Kraft, wonach Schülerinnen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in der Schule kein Kopftuch nach islamischer Tradition tragen dürfen. Als Schule sind wir verpflichtet, diese gesetzliche Bestimmung umzusetzen.

Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Verpflichtung zum Ablegen des Kopftuches findet ein zeitnahes Gespräch mit den Erziehungsberechtigten der betroffenen Schülerin in der Direktion statt. Sollte die rechtliche Regelung weiterhin nicht eingehalten werden, erfolgt eine Meldung an die Bildungsdirektion für Wien, die nach einem weiteren Gespräch die zuständige Bezirksverwaltung zur Ausstellung eines Bußgeldbescheides informieren muss. Zusätzliche Informationen zur neuen gesetzlichen Regelung finden Sie auf der Website des Bildungsministeriums.


Ergänzung zur Hausordnung

Zu Schulbeginn erinnere ich an unsere Handyregelung in der Hausordnung, die ein Handyverbot für alle Schüler/innen während der Unterrichtszeit festschreibt. Die Schüler/innen der 1. bis 5. Klassen dürfen ihr Handy auch in den Pausen nicht benützen.

Für das neue Schuljahr wurde vom SGA in der Hausordnung ein Verbot zur Verwendung von E-Scootern im Schulhaus ergänzt. Die gesamte Hausordnung finden Sie auf unserer Website.


Pünktlichkeit zu Unterrichtsbeginn

Das 4-Stufen-Modell zur Pünktlichkeit gilt auch im Schuljahr 2026/27.

Zu Beginn jeder Unterrichtsstunde werden (ab der zweiten Unterrichtswoche) alle abwesenden Schüler/innen im elektronischen Klassenbuch (WebUntis) eingetragen. Sofern Sie die Abwesenheit Ihres Kindes nicht bereits eingetragen haben, erhalten Sie über WebUntis eine automatisierte Information, dass Ihre Tochter / Ihr Sohn im Unterricht nicht anwesend ist. Sobald die Schüler/in im Unterrichtsraum erscheint, wird die Anwesenheit in WebUntis eingetragen und Sie können über Ihren Zugang sehen, dass Ihre Tochter / Ihr Sohn im Unterricht angekommen ist.

Stufe 1: bis zwei Verspätungen – Ermahnung durch die Lehrer/in

Bei Zuspätkommen werden die Schüler/innen durch die Lehrperson ermahnt und eine Erklärung für die Verspätung wird eingefordert.

Stufe 2: Dritte Verspätung – Gespräch mit der Klassenvorständ/in

Wenn eine Schüler/in dreimal zu spät kommt, findet ein Gespräch mit der Klassenvorständ/in statt.

Stufe 3: Sechste Verspätung – Information der Erziehungsberechtigten

Nach der sechsten Verspätung zu Unterrichtsbeginn werden Sie schriftlich in Kenntnis gesetzt und das Zuspätkommen kann zu einer schlechteren Betragensnote führen.

Stufe 4: Siebte Verspätung – Gespräch in der Direktion und Wiedergutmachung

Nach der siebten Verspätung werde ich Sie kontaktieren und wegen des häufigen Zuspätkommens eine formelle Verwarnung aussprechen. Gemeinsam vereinbaren wir eine Wiedergutmachung für die Unpünktlichkeit.

Das Ziel unseres 4-Stufen-Modells ist ein pünktlicher Unterrichtsbeginn und eine Verbesserung der Konzentration auf den Unterricht.


Kommunikation zwischen Eltern und Schule

Die Zahl der telefonischen Anfragen und die Zahl der E-Mails, die die Schule erreichen, hat sich in den letzten Jahren stark erhöht. Um die Kommunikation auch im Schuljahr 2026/27 aufrechterhalten zu können, ist es wichtig, dass Ihre Anfragen die richtigen Adressat/innen erreichen.

  • Bitte kontaktieren Sie die Fachlehrer/innen Ihres Kindes für Nachfragen zum Leistungsstand Ihres Kindes in den verschiedenen Unterrichtsfächern und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.
  • Die Klassenvorständin / Der Klassenvorstand Ihres Kindes ist Ihre Anlaufstelle für Nachfragen zur allgemeinen Situation Ihres Kindes, zu Problemen in der Klasse und für Freistellungen für einen Tag.
  • Für Fragen zur Nachmittagsbetreuung wenden Sie sich bitte an nmb@parhamer.at.
  • Krankmeldungen und Entschuldigungen werden direkt im elektronischen Klassenbuch „WebUntis“ eingetragen. Für Probleme rund um „WebUntis“ schreiben Sie bitte an webuntis@parhamer.at.
  • Das Sekretariat der Schule (Telefon: 01 4863407, E-Mail: sekretariat@parhamer.at) ist für die Ausstellung von Zeugnisduplikaten und allgemeine Auskünfte zuständig.
  • Bitte kontaktieren Sie mich für Probleme, die nicht durch die Klassenvorständin / den Klassenvorstand gelöst werden können und für Freistellungen ab zwei Tagen.

Erinnerung - Freistellungen für Schüler/innen

Aufgrund der zunehmenden Zahl an Ansuchen um Freistellung vom Unterricht erinnere ich an die Regelungen zur Bewilligung von Freistellungen:

  • Freistellungen für einzelne Schultage erfolgen durch die Klassenvorständin / den Klassenvorstand.
  • Freistellungen von zwei Schultagen bis zu einer Woche erfolgen durch die Schulleitung. Die Ansuchen um Freistellung müssen mindestens zwei Wochen vor der Abwesenheit per E-Mail an direktor@parhamer.at unter Angabe der Abwesenheitszeit und des Grundes für die Abwesenheit eingebracht werden. Ferienverlängernde Ansuchen sind nur im Ausnahmefall (z.B. eine besondere Familienfeier) möglich und werden in der Unter- und Oberstufe jeweils nur einmal bewilligt.
  • Freistellungen von mehr als einer Woche erfolgen bei schulpflichtigen Schüler/innen durch die Bildungsdirektion für Wien mit einer Vorlaufzeit von mindestens vier Wochen. Freistellungen von mehr als einer Woche von nicht mehr schulpflichtigen Schüler/innen erfolgen durch die Direktion.

Es ist wichtig, dass die Schüler/innen den Unterricht regelmäßig besuchen und aufgrund der langen Ferienzeiten stellen zusätzliche Freistellungen vom Unterricht eine Ausnahme dar. Unentschuldigte Abwesenheiten ohne Freistellung führen auf Beschluss der Klassenkonferenz zu einer schlechteren Betragensnote.

Eine Übersicht über die Termine zu Schulbeginn finden Sie in der PDF-Version dieses Elternbriefes und immer aktuell im Schulkalender.

Ich wünsche Ihnen / euch ein erfolgreiches Schuljahr 2026/27, mit lieben Grüßen

Bernd Vogel, eh
Direktor                                                                                                  Wien, am 3. September 2026